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OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - 3 Ws 257/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 302
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 09.02.1987 - 3 Ws 502/86
Strafzeitberechnung, keine formgerechte Zustellung, keine Verlängerung durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - 3 Ws 257/91
"Im Falle der unmittelbaren Anschlußvollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen ist die Strafzeit trotz Unterbrechung der Strafen zu dem in § 454b II StPO genannten Zeitpunkt so zu berechnen, wie wenn die Strafen ohne Unterbrechung nacheinander vollstreckt würden (im Anschluß an OLG Hamm NStZ 1987, 342 ).«.
- BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 394/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Strafzeitberechnung
§ 40 Abs. 1 StVollstrO kommt als bloße Verwaltungsanordnung (vgl. BVerfGE 29, 312 [315];… BGH NStZ 1986, S. 284 ; s. auch BVerfGE 15, 288 [294] für die Untersuchungshaftvollstreckungsordnung) nicht in Betracht, um bei einer Vollstreckungsunterbrechung gemäß § 454 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO eine Strafzeitverlängerung im Vergleich zu einer ununterbrochenen Strafvollstreckung mehrerer Haftstrafen nacheinander herbeizuführen (…vgl. OLG Hamm, NStZ 1987, S. 342 f; OLG Karlsruhe, NStZ 1992, S. 302 f).